Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Gesetzliche Versicherte:
Nachdem ich eine kassenärztliche Zulassung für den Stadtbezirk Fürth habe, werden die Kosten für die psychotherapeutischen Leistungen bei gesetzlich Versicherten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Für einen Erstkontakt und die restlichen sog. probatorischen Sitzungen benötige ich lediglich die Versicherungskarte. Alle weiteren erforderlichen Schritte bespreche ich innerhalb dieser ersten Stunden.
Wichtig: Die Kosten für das Erstgespräch, Sprechstundentermine und weitere probatorische Sitzungen werden ohne Antragsstellung ausnahmslos von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.



Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe:
Bei den privaten Kassen gibt es sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen, so dass die Kostenübernahme vom individuellen Vertrag mit der Krankenkasse abhängt. Hierbei muss im eigenen Versicherungstarif die Übernahme von Psychotherapie enthalten sein, häufig ist ein Eigenanteil (Selbstbehalt) definiert. Bei manchen PKVs ist auch die Stundenanzahl pro Jahr begrenzt. Das Antragsverfahren für eine Psychotherapie kann unterschiedlich sein; aufgrund der unterschiedlichen Konditionen ist daher eine vorherige Nachfrage bei der eigenen PKV zu den genauen Modalitäten wichtig. Meine Honorarhöhe ist durch die Gebührenordnung der Psychotherapeut:innen (GOP) bestimmt.

 

Die Beihilfe übernimmt normalerweise die vollen Kosten für psychotherapeutische Leistungen, soweit dies nicht schon von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen wird. Gelegentlich teilen sich auch private Krankenversicherungen und Beihilfe die Kosten. Nähere Infos und erforderliche Antragsformulare sind über die Beihilfestelle erhältlich. Die Beantragung der Psychotherapie erfolgt wie bei gesetzlichen Krankenkassen.



Selbstzahler:innen

Im Falle von Selbstzahler:innen entfällt das Antragsprozedere über die jeweilige Krankenkasse. Es werden keine Daten, wie z. B. Diagnosen, an Dritte weitergegeben. Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie selbst begleichen. Mein Honorar richtet sich nach der gesetzlich gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).